Az.: 5 U 140/06 – 07.02.2007 – OLG Hamburg

Az.: 5 U 140/0607.02.2007OLG Hamburg

Erwerb von „gebrauchten Softwarelizenzen“ – Weist ein Werbender in seinem Internetauftritt auf die Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Wirksamkeit des Zweiterwerbs „gebrauchter Softwarelizenzen“ hin, wird eine Irreführung des verständigen Interessenten nicht bewirkt.

Weiterführende Informationen finden Sie hier (externe Seite).

Az.: 11 U 71/08 – 23.06.2009 – OLG Frankfurt

Az.: 11 U 71/0823.06.2009OLG Frankfurt

Urteilsabänderung: Red. Leitsatz: Bei Verkauf eines gebrauchten Computers, auf dessen Gehäuse noch das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity) angebracht ist, ohne OEM-Software und dem Datenträger mit dieser Software, stellt weder eine Urheberrechtsverletzung noch eine illegale Vervielfältigung der Software dar.

Hier finden Sie das komplette Urteil (externe Seite).

Az.: I-20 U 247/08 – 29.06.2009 – OLG Düsseldorf

Az.: I-20 U 247/0829.06.2009OLG Düsseldorf

Zur Erschöpfung des Verbreitungsrechts eines Computerprogrammes.

Das gesamte Urteil können Sie hier nachlesen (externe Seite).

EU-RiLi – 2009/24 – Rechtschutz von Computerprogrammen

Der Erschöpfungsgrundsatz im Europäischen Recht lautet wie folgt:

EU-RiLi 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen.

Art. 4 Abs. 2 Satz 1:

„Mit dem Erstverkauf einer Programmkopie in der Gemeinschaft durch den Rechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung erschöpft sich das Recht auf die Verbreitung dieser Kopie; ausgenommen hiervon ist jedoch das Recht auf Kontrolle der Weitervermietung des Programms oder einer Kopie davon.“

Az.: 3 O 9251/12 – LG Nürnberg/Fürth – 13.12.2012

Microsoft hat beim Landgericht Nürnberg-Fürth eine einstweilige Verfügung gegen einen Software-Händler erwirkt, der Echtheitszertifikate in Kombination mit nicht dazugehörigen Original-Datenträgern verkauft hatte.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel bei ZDNet.de vom 19.12.2012.

Az.: 2 O 37/09 – 22.12.2009 – LG Mannheim

Az.: 2 O 37/0922.12.2009LG Mannheim

Das Landgericht Mannheim entschied am 22. Dezember 2009, dass der Softwareanbieter einer Übertragung von Lizenzen (aus der Insolvenzmasse eines Kunden) weder aufgrund von § 34 Abs. 1 S. 2 UrhG noch aus Gründen des Kartellrechts zustimmen müsse.

Hier gelangen Sie zum kompletten Urteil (externe Seite).

Az.: 11 U 50/09 – 04.02.2010 – OLG Frankfurt

Az.: 11 U 50/0904.02.2010OLG Frankfurt

Zurückweisung der Berufung durch Senatsbeschluss.

Rechtsprechung (via dejure.org)

Az.: 11 U 50/0906.01.2010OLG Frankfurt

Entscheidung des Berufungsgerichts, Verfahrensaussetzung bis zur Entscheidung des BGH in einem anderen Verfahren.

Rechtsprechung (via dejure.org)

Az.: I ZR 178/08 – 11.02.2010 – BGH

Az.: I ZR 178/0811.02.2010BGH

Der Bundesgerichtshof entschied am 11. Februar 2010 (Az. I ZR 178/08 – Urteilsbesprechung in GRUR 2010, 822), dass die zwingende Registrierung einer Software (hier: Half Life 2) nach Installation über ein Benutzerkonto auf dem Internetserver des Softwareherstellers den urheberrechtlichen Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht verletzt, auch wenn in den Lizenzbestimmungen der Software die Weitergabe des Benutzerkontos an Dritte untersagt ist.

Die Revision gegen das Urteil des OLG Hamburg Az: 10 U 87/07 wird zurückgewiesen.

Das ganze Urteil (via lexetius.com) finden Sie hier.