| Az.: 5 U 140/06 | 07.02.2007 | OLG Hamburg |
Erwerb von „gebrauchten Softwarelizenzen“ – Weist ein Werbender in seinem Internetauftritt auf die Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Wirksamkeit des Zweiterwerbs „gebrauchter Softwarelizenzen“ hin, wird eine Irreführung des verständigen Interessenten nicht bewirkt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier (externe Seite).
Az.: 315 O 343/06 29.06.2006 LG Hamburg
Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen.
Das Landgericht Hamburg urteilte am 29. Juni 2006 (315 O 343/06 – Urteilsbesprechung in ZUM 2007, 159), dass auch einzelne Microsoft-Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen gebraucht weiterverkauft werden dürfen. Das Gericht bestätigte, dass der Erschöpfungsgrundsatz auf jede einzelne Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag anzuwenden ist.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20070208.htm
Dazu: Az.: 416 O 103/08 02.06.2008 LG Hamburg
Unlauterer Wettbewerb: Werbung für den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen.
