Az.: 2/06 O 428/10 – 27.04.2011 – LG Frankfurt

Az.: 2/06 O 428/1027.04.2011LG Frankfurt

Leitsatz: UsedSoft ist der Einsatz und die Bewerbung für die Sicherheit seiner Produkte mit Hilfe von Notartestaten verboten. Dies gilt zumindest dann, wenn das Testat notariell bestätigt, dass ein ordnungsgemäßer Einkauf der UsedSoft-Lizenzen vorliegt. Denn dies erweckt den irreführenden Eindruck, dass der Notar den Softwarelizenzerwerb überprüft hat, obwohl er dies anhand der vorgelegten Dokumente gar nicht konnte.

Werbung mit Notartestat durch UsedSoft verboten (via online-und-recht.de)

Az.: 2/06 O 0576/09 – 06.07.2011 – LG Frankfurt

Az.: 2/06 O 0576/0906.07.2011LG Frankfurt

Leitsatz: UsedSoft unterliegt im Streit um den Handel und die Nutzung gebrauchter Software gegenüber Microsoft. Ein Kunde von UsedSoft, der die Rechtekette nicht lückenlos und nachvollziehbar darlegen kann, läuft Gefahr, an Microsoft Schadensersatz zu zahlen und die gebrauchte Software löschen zu müssen.

Kunde von UsedSoft zu Schadensersatz und Löschung der Software verurteilt (via online-und-recht.de)

Az.: I ZR 6/10 – 06.10.2011 – BGH – Echtheitszertifikate

Az.: I ZR 6/1006.10.2011BGH Echtheitszertifikate

Die Firma Microsoft kann sich gegen den Vertrieb von seinen Softwareprodukten durch einen anderen Anbieter widersetzen, wenn dieser Anbieter die Produkte im Nachhinein mit einem Echtheitszertifikat versieht, das ursprünglich nicht zu der ausgelieferten Ware gehörte.

Weitere Informationen finden Sie hier (link führt zu einer externen Webseite.)

Az.: 327 O 438/12 – 22.08.2012

Az.: 327 O 438/1222.08.2012LG Hamburg Einstweilige Verfügung

Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg hat mit Beschluss vom 22.08.2012 (Az.: 327 O 438/12) eine Einstweilige Verfügung gegen die Microsoft Corporation und die Microsoft Deutschland GmbH erlassen. Darin wird dem Konzern die Wiederholung von bestimmten Aussagen untersagt, z.B.:

“Die Lizenz für OEM-Software auf einem gebrauchten Computer darf nicht auf einen neuen oder gebrauchten Computer übertragen werden. Der gesamte gebrauchte Computer, einschließlich der Softwaredatenträger, Handbücher und des Echtheitszertifikats, kann jedoch zusammen mit den Softwarelizenzrechten an einen anderen Endbenutzer weitergegeben werden.”

Weiterführende Informationen finden Sie bei heise.de und damn-legal.de.

EuGH, Rechtssache C‑128/11

EuGH, C‑128/1107. Juli 2012Urteil

„Rechtlicher Schutz von Computerprogrammen – Vermarktung gebrauchter Lizenzen für Computerprogramme durch Herunterladen aus dem Internet – Richtlinie 2009/24/EG – Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 1 – Erschöpfung des Verbreitungsrechts – Begriff ‚rechtmäßiger Erwerber‘“

Das Urteil in Gänze finden Sie hier.

Az.: I ZR 164/85 – 28.10.1987 – BGH

Az.: I ZR 164/8528.10.1987BGH

Für den Bereich der Schallplattenherstellung entspricht die räumlich auf das Territorium eines Staates beschränkte Lizenzvergabe dem Regelfall. Wer sich demgegenüber auf die Freigabe für das Gebiet eines anderen Staates beruft, muss die Vereinbarung einer entsprechenden Lizenzvergabe besonders darlegen und beweisen.

Mehr Informationen finden Sie hier (dejure.org).

Az.:1 ZR 244/97 – 06.07.2000 – BGH

Az.:1 ZR 244/9706.07.2000BGH

OEM-Software darf wegen Erschöpfung des Vertriebs ohne Hardware weiterveräußert werden (OEM-Version).

Weiterführende Informationen finden Sie hier (externe Seite).

Az.: 315 O 343/06 – 29.06.2006 – LG Hamburg

Az.: 315 O 343/0629.06.2006LG Hamburg

Das Landgericht Hamburg urteilte am 29. Juni 2006 (315 O 343/06 – Urteilsbesprechung in ZUM 2007, 159), dass auch einzelne Microsoft-Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen gebraucht weiterverkauft werden dürfen. Das Gericht bestätigte, dass der Erschöpfungsgrundsatz auf jede einzelne Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag anzuwenden ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software

http://openjur.de/u/31839.html