Az.: 3 U 188/13 03.07.2014 OLG Hamburg
Am 03. Juli 2014 erklärte der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamburg mit seinem Beschluss das Urteil gegen SAP für rechtsgültig.
Az.: 3 U 188/13 03.07.2014 OLG Hamburg
Am 03. Juli 2014 erklärte der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamburg mit seinem Beschluss das Urteil gegen SAP für rechtsgültig.
Bei dem Versuch, Microsoft Office 2003 nach dem 01.01.2014 zu aktivieren, wird folgende Meldung angezeigt:
„Telefonische Aktivierung wird für dieses Produkt nicht mehr unterstützt.“
Diese Meldung erscheint statt der bisher üblichen Einblendung der Telefonnummer der Aktivierungshotline. Diese ist jedoch genauso wie bei dem noch älteren Office XP weiterhin gültig: wählen Sie in diesem Fall einfach die gebührenfreie Rufnummer 0800-2848283 (für Deutschland).
Eine vollständige Liste der Aktivierungshotline weltweit ist bei Microsoft hier zu finden: https://www.microsoft.com/de-de/licensing/vertragskunden/activation-center.aspx
In der üblichen Prozedur wird Ihnen nach der Angabe der Installations-ID, die Ihnen im Aktivierungs-Assistenten angezeigt wird, die Bestätigungs-ID genannt, die Sie dann zur Aktivierung des Office-Produktes eintragen müssen.
Seit Anfang des Monats Mai 2014 gibt es keine offizielle Möglichkeit mehr, Microsoft Office 2007 / Office 2010 anonym herunterzuladen: Man muss sich zu diesem Zweck bei Microsoft mit einem Microsoft-Konto anmelden und den 25-stelligen Product-Key von Office 2007 / Office 2010 in den Account eintragen. Die Anmeldung und der Download sind kostenlos, aber der Produktschlüssel wird mit dem Microsoft-Konto verbunden und es existiert derzeit keine Möglicheit, den Schlüssel von diesem Konto zu lösen. Ob diese Praxis der aktuellen Rechtsprechung zur Handelbarkeit von Gebrauchtsoftware entspricht, ist fraglich.
Denn es kann natürlich bei einem gebrauchten Office-Paket der Fall auftreten, dass der Produktschlüssel schon einmal – von einem Vorbesitzer – auf dessen Konto eingetragen worden ist und deshalb nicht auf das Konto des neuen Besitzers registriert werden kann, auch wenn der Vorbesitzer pflichtgemäß alle Kopien vernichtet und die Softwarelizenz rechtmäßig an den neuen Lizenznehmer übertragen hat.
Erst nach dem Eintragen des Produktschlüsels in das eigene Microsoftkonto können die eigentlichen Installationsdateien von Office 2007 / Office 2010 heruntergeladen werden.
Wohlgemerkt: eine derart enge Produktbindung wie bei Office 2013 an den Microsoft-Account, dass man das Produkt ohne Zugang zu dem verbundenen Microsoft-Konto nicht mehr installieren kann, gibt es bei Office 2007 und 2010 nicht – lediglich der (erneute) Download der Installationsdatei ist nur noch über das besagte Microsoft-Konto möglich.
Für alle, die ein Office 2007 MLK oder eine Office 2010 PKC installieren wollen, aber aus oben genanntem Grund keine Installationsdateien mehr herunterladen können, stellt der Kauf eines Installations-Datenträgers bei einem Händler, der diese noch anbietet – wie z.B. die Aachener 2ndsoft GmbH – eine nicht ganz billige Alternative dar. Das ist zwar nicht kostenlos, aber Sie haben sofort alle notwendigen Installationsdaten zur Hand und sind nicht auf einen Download bei Microsoft angewiesen.
Tipp: Nach erfolgreichem Download eine Sicherungskopie auf einem Datenträger anzulegen. Sie benötigen diesen, um eine eventuell notwendig werdende erneute Installation zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen zu können, und Sie können den Datenträger dem neuen Lizenznehmer bei einem späteren Weiterverkauf mitgeben, damit dieser die Installation ohne Download vornehmen kann.
Die Bildzeitung schreibt heute in ihrer Online-Ausgabe, dass Maik Mahlow, der ehemalige Geschäftsführer von pcfritz diese Woche in Kassel festgenommen worden sei. Er hatte mit seiner angeblichen Krebs-Erkrankung („Ich werde sterben! Na und?“) makabere Werbung für seinen Online-Vertrieb gemacht und war damit vor allem in die Schlagzeilen der Boulevardpresse geraten.
Der Vorwurf gegen PC-Fritz lautet: Verletzung des Urheberschutzgesetzes. Aus diesem Grund gab es im letzten Monat bereits drei Verhaftungen bei PC-Fritz.
Bisher wird die Festnahme von den Kasseler Ermittlungsbehörden weder bestätigt noch dementiert.
Rechtzeitig zum diesjährigen Weihnachtsgeschäft soll die neue Playstation 4 von Sony am 29. November 2013 auch auf den deutschen Markt kommen.
Doch neben aller Vorfreude auf die Neuerungen dieser „ Next-Gen-Konsole“ sorgte nun zunächst einmal Sony selbst für Verwirrung bei den Kunden. Entgegen früherer Aussagen dürfen die Spiele der PS4 nicht weiter verkauft werden. Dazu heißt es im Absatz 7(7.1) der Playstation-4-Softwarenutzungsbedingungen:
„7. Weiterverkauf
7.1. Sie dürfen weder Disc-basierte Software noch Software-Downloads weiterverkaufen, insofern dies nicht ausdrücklich von uns autorisiert wurde. Ist der Herausgeber ein Drittanbieter, so wird zusätzlich von diesem Drittanbieter eine Erlaubnis benötigt.“
Solche AGB verstoßen seit Sommer 2012 gegen geltendes europäisches Recht. Im EuGH-Urteil C-128/11 vom 03.07.2012, ist der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen prinzipiell für zulässig erklärt worden (ebenso wie nichtkörperliche Programmkopien).
Sony hatte auf der letzten E3 , die im Juni in Los Angeles stattfand, noch versprochen, dass der Tausch oder der Verkauf von Spielen für die PS4 problemlos möglich sein werde.
Auch im Kampf mit dem Konkurrenten Microsoft hatte der japanische Konzern geäußert, dass es keine Probleme geben werde, Software weiterzuverkaufen. Microsoft hatte daraufhin seine Verkaufsbedingungen gelockert und in einem Blog erklärt, dass sie für den Verkauf gebrauchter Software der Xbox One keine Gebühr verlangen werden.
Kaum wurden Sonys geänderte AGB bekannt, erklärte Shuhei Yoshida (Sonys President of Worldwide Studios) über Twitter zum Verkauf von Spielen innerhalb der EU: „If you are concerned about our new European TOS, we confirm that you are able to sell or share your disc PS4 products, including in EU.“
Sony reiht sich ein in die Riege der Softwarehersteller, die den Markt mit unklaren und widersprüchlichen Regelungen verunsichern (siehe MS-Office 2013: Computer defekt = Office weg?). Der Nutzen der Unsicherheit (verunsicherte Nutzer lassen lieber die Finger von gebrauchten Spielen) scheint größer zu sein als der Imageverlust durch diese widersprüchlichen Aussagen. Bleibt nun abzuwarten, wie – und vor allem wie bald – der Hersteller Sony Klarheit in seine Aussagen über die Möglichkeit zum Weiterverkauf von Spielesoftware bringen wird, denn das Weihnachtsgeschäft steht vor der Tür.
Foto: Sony
Am 25. Oktober 2013 entschied das Landgericht Hamburg (Az.: 315 O 449/12) im Prozess der susensoftware GmbH gegen SAP Deutschland AG & Co. KG .
SAP kann nun nicht mehr mit einer Zustimmungsklausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Weiterverkauf von gebrauchten Softwarelizenzen verbieten. Bisher war der Weitervertrieb von Lizenzen oder der Zukauf (Vermessungen) laut deren AGB nur mit Genehmigung des Unternehmens möglich (sog. Erlaubnisvorbehalt). Diese Praxis erklärte das LG Hamburg nun für unwirksam.
Sollte SAP diese Klauseln dennoch weiterhin in ihren AGB verwenden, so kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
„Wir hoffen, dass das Geschäft mit SAP-Software künftig für uns und die Anwender, die aktuelle Software verkaufen möchten, leichter wird“, sagte Geschäftsführer Axel Susen. Quelle: www.lto.de
Das LG Hamburg folgt mit seiner Entscheidung dem wichtigen EuGH-Urteil aus dem 2012 (03.07.2012, C-128/11 ), in dem der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen prinzipiell für zulässig erklärt wurde. Auch nichtkörperliche Programmkopien fallen demnach unter den Erschöpfungsgrundsatz, der den freien Verkauf von Waren erlaubt, die einmal in den Verkehr gebraucht worden sind.
Das aktuelle Urteil sollte nun den Wettbewerb für gebrauchte Software weiter erleichtern und die Rechtssicherheit der Händler und nicht zuletzt auch der Käufer festigen. Es zeigt, dass die höchstrichterliche Entscheidung des EuGH noch nicht von allen Herstellern verstanden respektive umgesetzt wird.
Ob SAP gegen die Entscheidung des LG Hamburg Berufung beim zuständigen Oberlandesgericht Hamburg einlegen wird, ist derzeit noch ungewiss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Pcfritz verhöhnt zurzeit nicht nur Microsoft mit einer einstweiligen Verfügung, sondern auch potentielle Kunden.
Nachdem in einigen Medienberichten die von pcfritz selbst genannten 50 Mitarbeiter angezweifelt werden (z.B. Spiegel TV in ihrer Reportage „Rent a Pocher“), werden jetzt vier der angeblich 50 Mitarbeiter unter „Über uns“ mit Foto und Aufgabenbereich im Onlineshop von pcfritz gezeigt. Dies kann als vertrauensbildende Maßnahme bei der zuletzt verheerenden Presse (mittlerweile sogar in der Boulevardpresse) dienen.
Wie sich zumindest bei dem ersten der vier Bilder leicht über die Google-Bildersuche herausfinden lässt, handelt es sich möglicherweise um frei erfundene Personen. Zumindest bei „Marcel Krüger“ aus dem „Vertrieb“ wurde ein käufliches Foto der Bildagentur iStockphoto von Getty Images benutzt, um den Anschein zu erwecken, bei dem Vertriebsmitarbeiter handele es sich um einen gut gekleideten, seriösen pcfritz-Mitarbeiter. Das Bild trägt übrigens den Namen contact_ben.png, was an den ominösen Mitarbeiter Ben Krause erinnert. Das Bild des angeblichen Mitarbeiters Rene Hoffmann heißt contact_thomas.png – wen wundert das noch?
17.10.2013: Nun berichtet Lars Sobiraj, dass auch die Bildquelle von „Andreas Weber“ gefunden wurde, nämlich auf einer englischsprachigen Internetseite mit Namen „themindmerge.com“. Dort heißt der Mensch Mike Simon.
Die Glaubwürdigkeit des Online-Händlers, der Windows 7 professional für 16,72 zzgl. MwSt. veräußert, wird damit nicht größer. Wer glaubt jemandem, der sich mit falschen Gesichtern schmückt, dass seine Software echt ist?
Windows 7 Professional für 29,90 Euro? Hört sich verlockend an. Der ostdeutsche Onlineshop pcfritz warb mit solchen Angeboten in den letzten Monaten um Kundschaft.
Wer dort kaufte, muss sich nun möglicherweise Sorgen machen, ob es sich bei seinem Betriebssystem nicht um eine Fälschung handelt. Es besteht der Verdacht, dass sich der nach eigenem Bekunden krebskranke Geschäftsführer Maik Mahlow, der in der Öffentlichkeit gerne T-Shirts mit der Aufschrift „Ich sterbe – na und?“ trägt und sein Geld mit einem verschwenderischen Lebensstil unter die Leute bringt, mit dem Verkauf von illegalen Datenträgern / Echtheitszertifikaten finanziert.
Nach monatelangen Ermittlungen wurde nun in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Halle gegen pcfritz zum Schlag ausgeholt: wie Microsoft berichtet, durchsuchten ca. 100 Beamte 18 Objekte und stellten dabei rund 100.000 verdächtige Datenträger sicher.
heise.de zitiert pcfritz mit der Aussage, es habe sich um gebrauchte Datenträger gehandelt (da dies so nicht beworben wird, handelt es sich offenbar um bewusste Kundentäuschung und unlauteren Wettbewerb). Weiter führt pcfritz dort aus, dass sie ihre Lizenzen von Unternehmen beziehen, „die ihrerseits größere Posten gebrauchter PCs […] aufkaufen und die enthaltenen Software-Lizenzaufkleber und Datenträger isolieren“. Gerade Letzteres aber verstieße gegen das Markenrecht des Herstellers, wie der BGH bereits im Jahr 2011 entschied.
Ob pcfritz die Beschuldigungen von Staatsanwaltschaft und Hersteller widerlegen kann, wird sich zeigen. Momentan jedenfalls verstrickt sich der verdächtigte Händler mit seinen Aussagen immer weiter im juristischen Dickicht von Lizenz- und Markenrecht.
Quelle: Microsoft
Nachtrag vom 25.09.2013: Mittlerweile berichtet der Stern, dass die Hintermänner bei pcfritz offenbar unter falschem Namen agieren und bereits vor zwei Jahren in einen ähnlichen Verdacht gerieten wie jetzt pcfritz. Auf Krankheit angesprochen antwortet Mahlow dem Stern, „sie sei im vergangenen Jahr in einem Krankenhaus ‚irgendwo in Kiew, aber sehr modern‘, diagnostiziert worden. Zur Behandlung nehme er ‚ein paar Tabletten, aber sonst hauptsächlich (…) Insulin.'“
Nachtrag vom 4.10.2013: Der Freie Journalist Lars Sobiraj weist in seinem aktuellen sehr lesenswerten Beitrag in seinem Blog auf interessante mögliche Zusammenhänge zwischen PC-Fritz und anderen Unternehmen hin. So verlinkt die einem der auf der PC-Fritz-Pressekonferenz am Montag anwesenden Anwälte Mahlows gehörende Domäne Software.de auf das Angebot von pcfritz. Pikant: Firat C. gab noch bis 2.10.2013 in seinem Xing-Profil an, Geschäftsführer der Software.de zu sein, was von Mahlow aber im Interview mit Sobiraj bestritten wird. Ein Impressum sucht man übrigens auf Software.de vergebens.
Der offizielle Support von Windows XP durch Microsoft wird am 08. April 2014 eingestellt. Danach will Microsoft nur noch Premium-Kunden für etwa 200 US-Dollar pro Jahr Sicherheits-Updates bereitstellen. Microsoft selbst wird wohl keine Informationen mehr über neu auftretende Sicherheitslücken veröffentlichen.
Die entstehende Lücke will nun die im Jahr 2000 gegründete französische Firma ARKOON ausfüllen. Dazu bietet das in Lyon ansässige IT-Unternehmen mit ExtendedXP (EXP) eine spezielle Software an, die dazu auf entsprechenden XP-Rechnern installiert werden muss. Das auf der StormShield HIPS Technologie basierte EXP soll über Sicherheitslücken informieren und das Betriebssystem schützen. Für viele Unternehmen wird sich ein Wechsel auf Windows 7 oder Windows 8 wohl nicht lohnen, da sie Windows XP zum Beispiel mit einer besonderen Kassensoftware einsetzen.
Diesen Unternehmen will Arkoon für ca. 15 bis 38 US-Dollar pro Computer und Jahr – abhängig von der Anzahl der Lizenzen – seine EXP-Dienste anbieten.
Lesen Sie hier den gesamten Artikel bei ZDnet oder die Meldung von Arkoon.
Nachdem Office 2010 seit dem Erscheinen von Office 2013 nicht mehr über die Distribution erhältlich ist, steigen die Preise für das „alte“ Office unaufhaltsam. Warum viele Kunden den Umstieg auf Office 2013 scheuen, ist nicht klar auszumachen. Möglicherweise fühlen sich die Verbraucher von den neuen restriktiven Lizenzvereinbarungen gegängelt oder erkennen keine nennenswerten Vorteile in der neuen Version.
Nun sind zu allem Überfluss nach der Fälschungswelle 2012 erneut recht gut gemachte Fälschungen in diesem ausgetrockneten Markt aufgetaucht und treffen dort natürlich auf rege Nachfrage. Microsoft warnt in einer Pressemitteilung vor den Raubkopien und erklärt, wie man diese erkennen kann.
Am besten ist die aktuelle Fälschungsserie wohl an einer Stelle zu erkennen, an der die Ä-Punkte über dem „a“ des Wortes „Datenträger“ so nach unten verrutscht sind, dass man eher „Datentrager“ daraus liest.
Quelle: Microsoft
Wer noch Office 2010 Home And Business benötigt, sollte folgenden „Geheimtipp“ befolgen: da beim Download der Installation vom Microsoft-Server ALLE Sprachen angeboten werden, spielt die auf das erworbene Office aufgedruckte Sprache keine Rolle, solange die Lizenz in Europa in Verkehr gebracht wurde. Da kaum noch „deutsche“ Office-Pakete erhältlich sind, kann man auf die z.Zt. noch relativ günstig angebotenen fremdsprachigen Lizenzen ausweichen, die man z.B. im Online-Shop der Firma 2ndsoft erhält. Diese lassen sich problemlos in deutscher Sprache installieren – und das völlig legal!