Susen besiegt SAP im Streit um gebrauchte Software

Axel Susen

Am 25. Oktober 2013 entschied das Landgericht Hamburg (Az.: 315 O 449/12) im Prozess der susensoftware GmbH gegen SAP Deutschland AG & Co. KG .

SAP kann nun nicht mehr mit einer Zustimmungsklausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Weiterverkauf von gebrauchten Softwarelizenzen verbieten. Bisher war der Weitervertrieb von Lizenzen oder der Zukauf (Vermessungen) laut deren AGB nur mit Genehmigung des Unternehmens möglich (sog. Erlaubnisvorbehalt). Diese Praxis erklärte das LG Hamburg nun für unwirksam.

Sollte SAP diese Klauseln dennoch weiterhin in ihren AGB verwenden, so kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.

„Wir hoffen, dass das Geschäft mit SAP-Software künftig für uns und die Anwender, die aktuelle Software verkaufen möchten, leichter wird“, sagte Geschäftsführer Axel Susen. Quelle: www.lto.de

Das LG Hamburg folgt mit seiner Entscheidung dem wichtigen EuGH-Urteil aus dem 2012 (03.07.2012, C-128/11 ), in dem der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen prinzipiell für zulässig erklärt wurde. Auch nichtkörperliche Programmkopien fallen demnach unter den Erschöpfungsgrundsatz, der den freien Verkauf von Waren erlaubt, die einmal in den Verkehr gebraucht worden sind.

Das aktuelle Urteil sollte nun den Wettbewerb für gebrauchte Software weiter erleichtern und die Rechtssicherheit der Händler und nicht zuletzt auch der Käufer festigen. Es zeigt, dass die höchstrichterliche Entscheidung des EuGH noch nicht von allen Herstellern verstanden respektive umgesetzt wird.

Ob SAP gegen die Entscheidung des LG Hamburg Berufung beim zuständigen Oberlandesgericht Hamburg einlegen wird, ist derzeit noch ungewiss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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