Az.: 2 O 37/09 – 22.12.2009 – LG Mannheim

Az.: 2 O 37/0922.12.2009LG Mannheim

Das Landgericht Mannheim entschied am 22. Dezember 2009, dass der Softwareanbieter einer Übertragung von Lizenzen (aus der Insolvenzmasse eines Kunden) weder aufgrund von § 34 Abs. 1 S. 2 UrhG noch aus Gründen des Kartellrechts zustimmen müsse.

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