Az.: 11 U 71/08 – 23.06.2009 – OLG Frankfurt

Az.: 11 U 71/0823.06.2009OLG Frankfurt

Urteilsabänderung: Red. Leitsatz: Bei Verkauf eines gebrauchten Computers, auf dessen Gehäuse noch das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity) angebracht ist, ohne OEM-Software und dem Datenträger mit dieser Software, stellt weder eine Urheberrechtsverletzung noch eine illegale Vervielfältigung der Software dar.

Hier finden Sie das komplette Urteil (externe Seite).

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