Autodesk beendet Mac-Unterstützung für Autodesk Alias und VRE

Mit Wirkung zum 13. Juli 2018 hat Autodesk die Unterstützung für Autodesk Alias und VRED für Mac OS beendet, die letzte Version ist somit Version 19.1. Frühere Versionen von Autodesk Alias (2019.0 und ältere) können weiterhin unter macOS Sierra 10.12 oder älter ausgeführt werden – unter macOS High Sierra 10.13 wird Alias nicht unterstützt. Unter macOS Mojave 10.14 können Alias und VRED nicht genutzt werden, da bei dieser macOS-Version die Unterstützung für OpenGL (Open Graphics Library, plattformübergreifende Programmierschnittstelle zur Entwicklung von 2D- und 3D-Computergrafikanwendungen) ausläuft.

Welche Alternativen bleiben macOS-Usern?

Foto: Autodesk Alias Sufrace bei 2ndsoft.de | © 2ndsoft.de
Foto: Autodesk Alias Surface bei 2ndsoft.de | © 2ndsoft.de

Als Alternativen für macOS-User empfiehlt Autodesk die Nutzung der Windows-Versionen von Alias und VRED oder die Nutzung von Boot Camp (Dual-Boot-System, das bei Macs mit Intel-CPU die Nutzung von Windows neben macOS erlaubt). Die Windows-Versionen von Autodesk Alias und VRED sind laut Entwickler für die Ausführung unter Windows mit Boot Camp geeignet. Alternativ empfiehlt Autodesk, macOS High Sierra 10.13 oder eine ältere Softwareversion zu nutzen, falls die Optionen Windows und Boot Camp nicht möglich oder erwünscht sind.

Weitere Informationen finden Sie im Autodesk Knowledge Network

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Jubiläum: Microsoft Windows 98 feiert 20. Geburtstag

Foto: Windows 98 | © 2ndsoft GmbH
Foto: Windows 98 | © 2ndsoft GmbH

Microsoft veröffentlichte Windows 98 am 25. Juni 1998 – das war vor mehr als zwanzig Jahren. Die 2ndsoft GmbH gab es zu diesem Zeitpunkt schon ein paar Jahre. In diesem Artikel möchten wir anlässlich des Jubiläums von Windows 98 auf die wichtigsten Funktionen dieses Betriebssystems zurückblicken. Windows 98 war eines der letzten 16-Bit-Betriebssysteme und trat als Nachfolger des überaus erfolgreichen Windows 95 ein mehr als schweres Erbe an. Doch Microsoft zeigte sich bei Windows 98 ehrgeizig; das Betriebssystem sollte schöner, moderner, intuitiver und (insbesondere für Gamer) schneller werden.

Mehr Neuerungen als viele User in Erinnerung haben dürften

Die Neuerungen in Windows 98 waren laut Meinung vieler User überschaubar, allerdings sinnvoll und konsequent. Microsoft entschied sich gegen ein reines 32-Bit-Betriebssystem, damit alte Spiele und Anwendungen im DOS-Modus unterstützt werden konnten. Mit dem Internet Explorer 4.0 veröffentlichte Microsoft eine aktualisierte Version des Webbrowsers – schließlich nahm das World Wide Web stetig an Bedeutung zu. Windows 98 verfügte außerdem über einen nativen Support für VGA-Grafikkarten und USB-Geräte, zudem konnten DVD abgespielt und FAT32-Speichermedien genutzt werden. Erstmals war es auch möglich, mehrere Monitore parallel zu verwenden. Der Active- Desktop-Look kombinierte den Datei-Explorer mit Microsofts Internet Explorer. Der Umgang mit Treibern wurde vereinfacht. Insgesamt also deutlich mehr Neuerungen als viele User in Erinnerung haben dürften.

Systemanforderungen stiegen drastisch an

Das Mehr an Funktionalität ließ die Systemanforderungen stark steigen. Als empfohlene Systemanforderung galt ein Computer mit Pentium-Prozessor und 32 Megabyte Arbeitsspeicher (RAM). Gamer konnten anspruchsvollere Spiele nur mit einem Pentium II-Prozessor, 64 Megabyte Arbeitsspeicher und einer verhältnismäßig großen Festplattenspeicherkapazität genießen. Das Release von DirectX 6.0 (August 1998) sorgte dafür, dass Spielern neue 3D-Effekte zur Verfügung standen, darunter Bump Mapping und Single Pass Multi Texturing.

Windows 98 SE  – Second Edition

Die Second Edition von Windows 98 wurde am 10. Juni 1999 veröffentlicht und stellte eine überarbeitete Version des Betriebssystems dar. Enthalten waren unter anderem das Service Pack 1 (welches aber auch kostenfrei verfügbar war), DirectX 6.1, der Internet Explorer 5.0 und der Windows Media Player 6.1. Zu den Neuerungen der SE zählte auch die Internetverbindungsfreigabe.

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CCC-Sprecher Rieger vergleicht Microsoft Office mit Spyware

Einer der Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC), Frank Rieger, hat Microsoft Office mit Spyware verglichen – hauptsächlich wegen des Fehlens einer Abschaltmöglichkeit der Datenerfassung, das aus seiner Sicht eine Verletzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt. Außerdem fordert er, dass bis auf das Bit aufgeschlüsselt wird, welche Daten Microsoft erhebt.

Auf dem Mikrobloggingdienst Twitter berichtet Rieger davon, dass Microsoft Word, Excel, PowerPoint, Skype und weitere Office-Komponenten mittlerweile 31 verschiedene Verbindungen zu Microsoft aufbauen. Problematisch dabei ist die Tatsache, dass das Sammeln und Senden von Daten nicht komplett verhindert werden kann – es lässt sich zwar reduzieren, grundlegende Informationen werden aber immer erfasst. Als Beispiel postet Rieger eine Übersicht der Verbindungen, die alleine Microsoft Word zu Microsoft-Servern aufbaut:

Foto: Die von Rieger geposteten Verbindungen, die Microsoft Word aufbaut. | © Frank Rieger
Foto: Die von Rieger geposteten Verbindungen, die Microsoft Word aufbaut. | © Frank Rieger

Microsoft erläutert Datenerfassung in eigenem Artikel

Auf einer Support-Seite Microsofts schildert der Softwareriese Details zu Diagnosedaten in Office 365, schwerpunktmäßig geht es hier um Excel, Word, PowerPoint und Outlook für Office 365 (PC und Mac), Excel 2016, Word 2016, PowerPoint 2016, Outlook 2016 (PC und Mac), Word, Excel und PowerPoint für iPad und Excel, PowerPoint, PerformancePoint Dashboard Designer sowie Outlook für iOS und Android.

Demnach werden auf dem Basic-Level Informationen zum Verhalten der Software bei unerwarteten Abstürzen oder anderen Fehlern gesammelt. Auch installierte Add-Ins (inkl. Versionsnummer und Namen) werden ausgelesen. Außerdem wird kontinuierlich geprüft, ob Aktualisierungen bereitstehen.

Bei der vollständigen Fehleranalyse werden auch die zuständigen Speicheradressen und der Speicherstatus im RAM übermittelt. Auch wird erfasst, welche Office-Programme wie lange geöffnet sind.

Wann wird Microsoft nachbessern? Windows 10 als Positivbeispiel

Frank Rieger legt dieses Verhalten als Verstoß gegen die DSGVO aus, schließlich zählen laut dieser IP-Adressen und ausgelesene Cookies als personenbezogene Daten. Er fordert deshalb, dass die Datenerfassung zumindest optional, also abschaltbar, wird. Microsoft ist der Kritik bei der Datenschutzpolitik von Windows 10 bisher entgegen gekommen, so hab es im Rahmen des Fall Creators Update erweiterte Datenschutzeinstellungen bei Apps und der Installation des Betriebssystems. Es bleibt mit Spannung zu erwarten, wann und in welcher Form Microsoft auch bei Office nachbessert – ein solches Vorgehen würde zum seitens des Konzerns verkündeten Plan passen, weite Teile der DSGVO weltweit umzusetzen.

Microsoft zeigt Sympathien für Datenschutzgrundverordnung und plant weltweite Umsetzung zentraler Regelungen

Foto: Blogbeitrag von Julie Brill | © blogs.microsoft.com
Foto: Blogbeitrag von Julie Brill | © blogs.microsoft.com

Trotz allgemeiner Kritik an der DSGVO hält Microsoft die europäische Datenschutzregelung für einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Im englischsprachigen Blogbeitrag der Microsoft-Vizepräsidentin Julie Brill heißt es unter anderem: „Wir sind enthusiastische Unterstützer der DSGVO, seit sie 2012 erstmals vorgeschlagen wurde. Wir glauben, dass Datenschutz ein fundamentales Menschenrecht darstellt“.

Einige DSGVO-Regelungen sollen bei Microsoft weltweit umgesetzt werden

Microsoft wolle einige der Regelungen der Datenschutzgrundverordnung nicht nur innerhalb der Europäischen Union (EU) einhalten, sondern als für den Konzern weltweit gültigen Standard etablieren. „Als eine EU-Regulierung erschafft die DSGVO neue Rechte für Personen innerhalb der Europäischen Union. Aber wir glauben, dass die DSGVO wichtige Prinzipien etabliert, die weltweit relevant sind“, so Julie Brill weiter. Konkret geht es dabei um die in der Verordnung festgehaltenen Rechte von Personen, deren Daten von Anbietern erfasst und verarbeitet werden. Anbieter müssen beispielsweise informieren, welche Daten gespeichert werden und darüber hinaus die Möglichkeit anbieten, entsprechende Daten zu löschen, anzupassen oder zu einem anderen Anbieter zu übertragen.

Datenschutz schafft Vertrauen

Julie Brill bezeichnet den Datenschutz als vertrauensschaffende Maßnahme, konkret hieß es:

„Wir wissen, dass Menschen nur Technologien einsetzen, denen sie vertrauen. Letztlich wird Vertrauen erzeugt, wenn Menschen sich sicher sind, dass ihre persönlichen Daten sicher sind und sie ein klares Verständnis davon haben, was mit diesen Daten geschieht. Das bedeutet für Firmen wie die Unsere, dass wir eine große Verantwortung haben, den Datenschutz der persönlichen Daten, die wir sammeln, und der Daten, die wir für unsere kommerziellen Kunden verwalten, zu wahren.“

Für aufmerksame Windows- und Office-User scheint das Interesse Microsofts für den Datenschutz allerdings weniger glaubwürdig. So stand und steht Windows 10 aufgrund der Erfassung zahlreicher Daten wiederholt in der Kritik, unlängst machte der Konzern außerdem mit der zwanghaften Übermittlung von Diagnosedaten bei Office für Mac und iOS auf sich aufmerksam.

OneDrive, Google Drive, Box, Dropbox & Co.: Schadsoftware umgeht Cloud-Malware-Schutz

Foto: Cylance- und Bitglass-Logos | © Hersteller
Foto: Cylance- und Bitglass-Logos | © Hersteller

Sicherheitsexperten von Bitglass und Cylance haben herausgefunden, dass neue Ransomware häufig nicht von den Anti-Malware-Schutzmechanismen einiger Cloud-Dienste erkannt wird. Microsoft OneDrive war mit einer Infektionsrate von 55 Prozent unter den führenden „Software as a Service“-Anwendungen (OneDrive, Google Drive, Box und Dropbox) am anfälligsten.

INFOXBOX: Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Ransomware: Malware, welche einen Computer infiziert, sperrt und dann zur Zahlung eines Geldbetrags für die Entsperrung auffordert.

Software as a Service (SaaS): Teilbereich des Cloud Computings – Software und IT-Infrastruktur werden bei einem externen IT-Dienstleister betrieben.

Bitglass: Anbieter einer Cloud-Access-Security-Broker-Lösung (CASB) – Ein CASB fungiert vereinfacht gesagt als eine Art Wächter, der es ermöglicht, dass Sicherheitsrichtlinien einer Organisation auch über die Grenzen der eigenen Infrastruktur hinweg durchgesetzt werden.

Cylance: Bietet Cybersecurity-Lösungen an, die auf künstlicher Intelligenz basieren und proaktiv Bedrohungen und Malware abwehren sollen.

Die Security-Studie zur Verbreitung von Malware in der Cloud, für die Bitglass und Cylance zusammenarbeiteten, beschreibt eine neue Art der Gojdue-Ransomware. Bezeichnet wird diese Schadsoftware als „ShurL0ckr“ – Tests zeigten, dass die integrierten Malware-Schutzmechanismen von Google Suite und Microsoft Office 365 die Bedrohung nicht erkannten, nur sieben Prozent der führenden Antivirus-Engines schafften dies. Für die Verwendung von ShurL0ckr geben Cyberkriminelle übrigens einen Anteil ihrer Erpressungserlöse an den Anbieter ab. Ein Ziel der Studie war auch die Ermittlung der Häufigkeit von Malware in der Cloud, dazu wurden zehn Millionen Cloud-Dateien durch das Bitglass Threat Research-Team gescannt. Microsoft One Drive und Google Drive wiesen auch hier die höchsten Infektionsraten auf.

Speichern in der Cloud ist immer mit einem Risiko verbunden

Die Studie zeigt eindrucksvoll: Malware ist auch in Cloud-Umgebungen eine reale Bedrohung. In lokalen Umgebungen haben User eine direkte Kontrolle über gespeicherte Daten, bei der Auslagerung in die Cloud bleibt nur das Vertrauen in den Anbieter. Dass dieser angreifbar ist und Sicherheitslücken existieren, belegen unter anderem die Erkenntnisse von Bitglass und Cylance. Unsere Empfehlung deshalb: Sensible Daten gehören nicht in die Cloud! Bei der lokalen Speicherung müssen natürlich entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden – insbesondere, wenn das Endgerät mit dem Internet verbunden ist.

Recycling-Unternehmer verkauft Microsoft-ISOs auf Datenträgern – Haftstrafe!

Bild: Dell Reinstallations-DVD
Bild: Eine Dell-Reinstallations-DVD (Windows 7 Professional, 32-Bit, SP1) | Foto: Archiv © gebrauchtesoftware.de

Eric Lundgren, ein 33-jähriger Kalifornier, muss für 15 Monate ins Gefängnis. Der Recycling-Unternehmer hatte Microsoft-Datenträgerabbilder (ISO-Dateien) auf DVD gebrannt und für 0,25 US-Dollar pro Stück an PC-Händler verkauft. Wie die Washington Post berichtet, habe Lundgren beobachtet, dass Computer-Besitzer häufig Datenträger verlieren oder wegwerfen – anstatt die von Microsoft gratis bereitgestellten als Datenträgerabbilder (ISO-Dateien) herunterzuladen, würden jedoch viele User ihren Computer entsorgen und ein neues Gerät erwerben. Um gegen Elektroschrott zu kämpfen, zum Umweltschutz beizutragen und Usern die Wiederherstellung ihres Betriebssystems zu erleichtern, bot Lundgren die entsprechenden Disks an.

Microsoft gewinnt vor Berufungsgericht  – 700.000 US-Dollar Schaden

Obwohl die ISO-Dateien kostenlos bei Microsoft zum Download bereitstehen, argumentierte der Konzern, dass diese 25 US-Dollar wert seien. Lundgren orderte 28.000 Disks, demnach sei ein Schaden in Höhe von 700.000 US-Dollar entstanden. Gegenüber dem Berufungsgericht in Miami argumentierte Lundgren, dass die Datenträger ohne Produktschlüssel wertlos und nicht zu verwenden seien – diese legte Lundgren auch nicht bei. Der Richter erklärte, dass es sich um ein schwieriges Urteil handle und Lundgren mit seinem Vorhaben durchaus eine „bemerkenswerte Person“ sei. Allerdings habe es sich nicht nur um Kopien gehandelt, sondern um Fälschungen – denn die Disks waren als Dell-Originale getarnt. „Ich bin ihnen in den Weg gekommen. Der Lizenzverkauf ist profitabler als je zuvor“, so Lundgren. Er akzeptiere das Urteil und hoffe, dass seine Geschichte auf die „Elektroschrott“-Epidemie in den USA aufmerksam mache: „Wann stehen Leute auf und sagen etwas? Ich habe nichts gesagt, ich habe einfach etwas unternommen“.

Windows Defender erkennt Staatstrojaner FinFisher    

Foto: Windows Defender ATP erkennt Staatstrojaner FinFisher | © Microsoft
Foto: Windows Defender ATP erkennt Staatstrojaner FinFisher | © Microsoft

Microsoft ist es nach eigenen Angaben gelungen, den Staatstrojaner FinFisher zu knacken und so eine Erkennung zu ermöglichen – eine ausführliche, englischsprachige Stellungnahme des Konzerns findet sich im „Microsoft Secure“-Blog. Durch die erfolgreiche Analyse ist es möglich, dass die Microsoft-Sicherheitslösungen Office 365 Advanced Threat Protection und Windows Defender Advanced Threat Protection die Schadsoftware erkennen und Windows- und Office-User effektiv schützen können.

FinFisher: Staatstrojaner wird Strafverfolgungsbehörden weltweit angeboten

FinFisher ist eine Überwachungssoftware, die von der britisch-deutschen Gamma Group entwickelt und an Strafverfolgungsbehörden weltweit verkauft wird. FinFisher verwendet diverse fortschrittliche Techniken, um einer Erkennung durch Sicherheitslösungen zu entgehen. Microsoft bezeichnet FinFisher als „eine neue Kategorie von Malware“, da die Entwickler einen erheblichen Aufwand betrieben, damit die Schadsoftware unentdeckt bleibt und nicht analysiert werden kann.

Microsoft knackt FinFisher per Reverse Engineering

Durch Reverse Engineering ist es Microsoft gelungen, FinFisher zu knacken und damit auch die Vorgehensweise der Software zu verstehen. Dabei wurde bekannt, dass FinFisher prüft, ob es in einer Sandbox ausgeführt wird – dies erkennt der Trojaner bei VMware- und Hyper-V-Umgebungen an den virtualisierten Eingabegeräten. Office 365 Advanced Threat Protection (ATP) ist aber jetzt in der Lage, diesen schädlichen Code zu erkennen, der in einer Sandbox-Umgebung ausgeführt wird. Windows Defender ATP kann jetzt erkennen, ob FinFisher Angriffe ausgeführt hat und wie diese realisiert wurden – etwa durch Einschleusen von Schadcode in den Arbeitsspeicher.

FinFisher basiert auf sechs Sicherheitsschichten

Wie viel Aufwand die Entwickler von FinFisher betrieben haben, damit der Schädling unentdeckt bleibt, wurde bei der Analyse der Sicherheitsschichten deutlich, von denen es sechs gibt. Mit herkömmlichen Mitteln sei eine Analyse unmöglich, da FinFisher auf selbst entwickelte virtuelle Maschinen setzt. Zudem sei die Software modular aufgebaut und in der Lage, verschiedene Plug-ins zu laden – diese können Internetverbindungen ausspionieren, SSL-Verbindungen umleiten und verschlüsselten Datenverkehr abgreifen.

FinFisher zeigt, dass Schadsoftware enormes Potenzial hat und Cyberkriminelle und Regierungen auf quasi jedes Gerät mit einer Internetverbindung zugreifen können, wenn entsprechende Ressourcen und Zeit zur Verfügung stehen. Durchaus beeindruckend, dass Microsoft den hochkomplexen Code von FinFisher analysieren und verstehen konnte. Allerdings haben Angreifer immer den Vorteil, dass nach der Veröffentlichung eines Schadcodes immer Zeit vergeht, eher dieser entdeckt wird und Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Auch wenn Sicherheitslösungen bereitstehen und regelmäßig aktualisiert werden, wird es eine hundertprozentige Sicherheit in der IT nicht geben können.

Windows 10 S: Microsoft gewährt kostenloses Upgrade auf Windows-Vollversionen

Foto: Versionsvergleich Windows 10 Home, Windows 10 S und Windows 10 Pro | © Microsoft
Foto: Versionsvergleich Windows 10 Home, Windows 10 S und Windows 10 Pro | © Microsoft

Microsoft hat offiziell bestätigt, dass der „Windows 10 S Mode“ demnächst für alle Versionen von Windows 10 zur Verfügung stehen wird. Alle User werden ein kostenloses Upgrade auf eine Vollversion  durchführen können.

Windows 10 S – Microsoft hat diese Betriebssystem-Version ursprünglich entwickelt, um eine Antwort auf die starke Verbreitung von Chrome OS an Schulen und Bildungseinrichtungen zu geben. Windows 10 S soll unter anderem einen schnelleren Bootvorgang, mehr Sicherheit und längere Akkulaufzeiten bieten. Anwendungen können nur direkt aus dem Microsoft-Store heruntergeladen werden. Zusätzlich sollte Windows 10 S gegen Ransomware immun sein – Sicherheitsexperten haben dies aber bereits widerlegt, dabei wurde ein Microsoft-Surface-Laptop unter Windows S mit Ransomware infiziert. Auf dem Surface hat Windows S auch seinen Anfang genommen – viele User und Partner waren mit dem „Windows Lite“ offenbar so zufrieden, dass sich der Konzern bald entschloss, einen Strategiewechsel vorzunehmen und Windows S breiter aufzustellen. Windows-10-User können den S-Mode jederzeit wieder deaktivieren – egal, welche Edition genutzt wird. Ursprünglich sollte durch einen Wechsel von Windows 10 S auf eine Vollversion Kosten entstehen – beispielsweise wollte Microsoft ab dem 1. April 2018 für ein Upgrade von Windows 10 S auf Windows 10 Pro 49 US-Dollar (~ 40 Euro) verlangen. Diese Pläne wurden nun aber verworfen. Der S-Mode wird mit dem nächsten großen Windows 10-Update erscheinen (Redstone 4) – also voraussichtlich im Frühling 2018.

S-Mode steht bei allen Editionen zur Verfügung und kann auf Wunsch deaktiviert werden

Microsoft-Manager Joe Belfiore kündigte im Windows-Blog an:

„Mit dem nächsten Update auf Windows 10 können Kunden schon bald entscheiden, ob sie einen neuen Windows 10 Home oder Windows 10 Pro PC mit aktiviertem S-Mode kaufen und professionelle Anwender können Windows 10 Enterprise mit aktiviertem S Mode installieren. Wir erwarten, dass unsere Partner in den nächsten Monaten weitere Geräte mit S-Mode auf den Markt bringen werden“.

Weitere Informationen zu Windows 10 S finden Sie direkt auf der Microsoft-Website.

USA und Europa: Neue Gesetze sollen Zugriff auf Cloud-Daten im Ausland erleichtern

Foto: USA und Europa - Neue Gesetze sollen Zugriff auf Cloud-Daten im Ausland erleichtern | © Montage gebrauchtesoftware.de
Foto: USA und Europa – Neue Gesetze sollen Zugriff auf Cloud-Daten im Ausland erleichtern | © Montage gebrauchtesoftware.de

Die US-Regierung klagt vor dem Obersten Gerichtshof gegen Microsoft – das Ziel: Die Herausgabe von Daten, die auf europäischen Servern des Ur-Konzerns gespeichert sind. Als Grundlage dient hier der „Stored Communications Act“ von 1986, US-Strafverfolgungsbehörden dürfen demnach einen Dienstleistungserbringer mit Sitz in den Vereinigten Staaten dazu auffordern, Daten auf deren Servern im Ausland für Ermittlungszwecke freizugeben. Eine Entscheidung wird für Juni 2018 erwartet. Allerdings könnte die Entscheidung auch obsolet werden, denn am 6. Februar 2018 wurde dem Kongress ein Entwurf vorgelegt, welcher US-Unternehmen dazu zwingt, Inhalts- und Verkehrsdaten offenzulegen – egal, wo diese gespeichert sind. Das Gesetz wird als „Clarifying Lawful Overseas Use of Data (CLOUD) Act“ bezeichnet und soll auch die Zusammenarbeit mit Behörden der EU-Mitgliedsstaaten regeln. EU-Datenschutzgesetze sollen durch Ausnahmen eingehalten werden können, indem US-Unternehmen nach Beantragung davon ausgenommen werden sollen, Daten von Nicht-US-Staatsbürgern offenzulegen. Damit das umgesetzt werden kann, müsste der Staat, in dem das Unternehmen agiert, als „Partnerstaat des CLOUD Act“ registriert sein.

EU-Legislativvorschlag: Einfacherer Zugang zu Inhalts- und Verkehrsdaten in den USA

Parallel dazu arbeitet die EU-Kommission an einem Legislativvorschlag, sodass der Zugang zu Inhalts- und Verkehrsdaten in den USA vereinfacht werden kann. Betroffen wären alle Unternehmen, die Dienste auf europäischem Hoheitsgebiet erbringen. Im Fokus dürften dabei aber sicherlich US-Unternehmen stehen, darunter Facebook, Google und Microsoft. Richtungsweisend wäre ein entsprechendes Gesetz für den Umgang mit digitalen Beweismitteln – denn eine richterliche Anordnung soll nicht erforderlich sein. Das ist insofern problematisch, weil ein solches Gesetz tief in die Grundrechte eingreifen würde. Die Erleichterung des Zugangs zu „elektronischen Beweismitteln“ („e-evidence“) würde in der Praxis der Strafverfolgung insbesondere in Bezug auf Cloud-Daten, Mailserver, Messengerdienste und VoIP-Anrufe interessant sein. Bisher regeln das EU-US-Rechtshilfeabkommen die Herausgabe elektronischer Beweismittel – dieser internationale Rechtsweg kann bis zu zehn Monate in Anspruch nehmen. Da Kommunikationsdaten mitunter nur wenige Wochen gespeichert werden dürfen, ist ein solches Verfahren in vielen Fällen schlicht zu langsam. Laut EU-Kommission machen die EU-Mitgliedsstaaten nur etwa 4.000 Mal im Jahr davon Gebrauch. Ausnahme: Zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr dürfen Firmen nach US-Gesetzgebung Verkehrsdaten an europäische Behörden weitergeben. Diese Direktanfragen werden jährlich bei etwa 100.000 Vorgängen genutzt.

Sensible Daten gehören nicht in eine Cloud-Umgebung!

Bei Daten, die in Cloud-Umgebungen gespeichert werden, ist man in puncto Sicherheit vollständig vom jeweiligen Anbieter abhängig. Durch die geplanten Gesetzesänderungen in den USA und Europa könnten Behörden noch leichter Einsicht in entsprechende Daten erhalten – teils sogar ohne richterliche Anordnung. Das ist für die Verbrechensbekämpfung zwar mitunter nützlich, bleibt aber ein tiefer Eingriff in die Grundrechte. Es bleibt zu hoffen, dass bei entsprechender Realisierung der Gesetzesänderungen eindeutige Vorgaben beschlossen werden, die den Umgang mit Daten regeln. Die aktuelle Lage verdeutlicht: Vorsicht bei der Datensicherung in der Cloud – insbesondere, wenn es um sensible Daten geht! Die Auslagerung sensibler Daten geht mit einem Kontrollverlust einher und stellt immer ein Risiko dar, schließlich übernimmt ein Unternehmen den Schutz der Daten vor Dritten. Außerdem kann im Zweifelsfall nicht wirklich verhindert werden, dass jemand Zugriff auf die Daten erhält, seien es Behörden, Cyberkriminelle, Mitbewerber oder andere Unbefugte.

ARD-Dokumentation „Das Microsoft-Dilemma“ offenbart Microsoft-Abhängigkeit von Behörden in Deutschland und anderen europäischen Ländern

Das Fazit der ARD-Dokumentation „Das Microsoft-Dilemma“, an deren Recherche auch Journalisten der seit 1983 zweiwöchentlich erscheinenden Computerzeitschrift c’t beteiligt waren, lautet: „In Deutschland und in der gesamten EU machen sich staatliche Behörden unnötigerweise abhängig von Microsoft.“

Die 44-minütige Dokumentation wurde vom rbb und dem Journalistenteam Investigate Europe produziert und ist noch bis zum 19. Mai 2018 in der ARD-Mediathek verfügbar.

Microsoft-Abhängigkeit in Behörden ist teuer und gefährlich

In der Kritik stehen die Behörden nicht nur weil die Abhängigkeit von Microsoft teuer ist, sondern auch gefährlich. Microsoft Windows und Office sind beliebte Ziele für Hacker und Erpressungstrojaner, beim Einsatz in Behörden gibt es zudem erhebliche Datenschutzbedenken. Viele europäische Länder verstoßen gegen das Vergaberecht, wenn bei Softwareausschreibungen ausschließlich teure Lizenzverträge für Produkte eines Herstellers ausgeschrieben werden. Die Behörden jedoch argumentieren eine Einhaltung geltenden Rechts, da sich die Ausschreibung an verschiedene Händler für Microsoft-Lizenzen richtet. Mathieu Paapst, Fachanwalt für IT und Vergaberecht, hält eine Festlegung auf die Marke Microsoft bei solchen Rahmenverträgen für unzulässig.

Anfrage der c’t erzwingt Veröffentlichung von Rahmenvertrag

Die Bedenken zu den Rahmenverträgen zwischen Microsoft und den Behörden konnten bis zuletzt nicht zufriedenstellend ausgeräumt werden – was auch darin begründet liegt, dass mit ihnen nicht transparent umgegangen wird. Der deutsche Rahmenvertrag wurde nur durch einen Informationsfreiheitsantrag seitens der c’t publiziert – wesentliche Textpassagen, unter anderem solche mit finanziellen Details – allerdings geschwärzt.

Foto: Zusatzvereinbarung zu den Vertragsunterlagen – Dokument, das nach Informationsfreiheitsantrag seitens der c't publiziert wurde
Foto: Zusatzvereinbarung zu den Vertragsunterlagen – Dokument, das nach Informationsfreiheitsantrag seitens der c’t publiziert wurde

Es kann auch anders funktionieren: Alternativen in München und Rom

Die Recherchen zur Dokumentation zeigen auch, dass es anders gehen kann – die Einführung von Linux in Münchner Behörden („LiMux“) galt zunächst als großer Erfolg und erhielt auch bei Bürgern und Mitarbeitern in München großen Zuspruch. Das Projekt, das im direkten Vergleich kostengünstiger, unabhängiger und sicherer zu sein scheint, wurde inzwischen aber wieder verworfen. Bis 2020 soll in München eine einheitliche Windows-Infrastruktur geschaffen werden, heise online berichtet von Kosten im dreistelligen Millionenbereich. Die Behörden in Rom und die italienische Armee arbeiten übrigens verstärkt mit offenen Alternativen, soll so beträchtliche Summen einsparen können – hier scheint die Politik gewillt, nicht die Augen zu verschließen.