Az.: 6 U 18/10 27.07.2011 OLG Karlsruhe „In einem Vertrag, der die Überlassung einer client-server-basierten Unternehmenssoftware regelt, hält eine Klausel, nach der es unzulässig ist, ein als Gesamtheit erworbenes Nutzungsvolumen aufzuspalten (Aufspaltungsverbot), der Inhaltskontrolle nach §§ 305ff BGB stand. Ein solches Aufspaltungsverbot verstößt auch nicht gegen das Kartellrecht.“ Zum Urteil (openjur.de)
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Az.: 4 U 74/10 – 24.02.2011 – OLG Zweibrücken
Az.: 4 U 74/10 24.02.2011 OLG Zweibrücken Rechtsanwaltsvertrag: Pflichtverletzung durch unrichtiges Gutachten über die marken- und urheberrechtliche Zulässigkeit der Vervielfältigung und Verbreitung fremder Computerprogramme.