Az.: 3 O 9251/12 – LG Nürnberg/Fürth – 13.12.2012

Microsoft hat beim Landgericht Nürnberg-Fürth eine einstweilige Verfügung gegen einen Software-Händler erwirkt, der Echtheitszertifikate in Kombination mit nicht dazugehörigen Original-Datenträgern verkauft hatte.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel bei ZDNet.de vom 19.12.2012.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.