Vor einer Woche hat Microsoft das automatische Upgrade von Windows 7 und Windows 8.1 implementiert. Jetzt gibt es sogar einen 60-minütigen Countdown, der die Zeit bis zum Zwangsupgrade anzeigt.
Microsoft: 1 Milliarde Windows-10-Installationen innerhalb von 3 Jahren
Aktuell ist Windows 10 weltweit auf 270 Millionen Geräten installiert. Das erklärte Ziel von Microsoft ist es, innerhalb der nächsten drei Jahre Windows 10 auf eine Milliarde Geräte weltweit zu bringen, darunter Personal Computer, Smartphones, Tablet-PCs, Spielkonsolen und mehr. Dabei scheint der Redmonder Konzern immer mehr kreative Ideen zu finden, NutzerInnen vom aktuellen Betriebssystem zu „überzeugen“.
Ablehnen des Upgrades möglich, aber versteckt
Grundsätzlich können NutzerInnen von Windows 7 oder Windows 8.1 das Upgrade auch ablehnen, das wird hier als „stornieren“ bezeichnet. Erscheint die Meldung „Ihr kostenloses Windows 10-Upgrade bald verfügbar!“, wählen Sie den Punkt „Ich benötige mehr Zeit“ aus. Im folgenden Menüpunkt lässt sich das Upgrade um zunächst acht Stunden verschieben. Wichtig ist jetzt der Menüpunkt „Neu planen“, mit Klick auf diesen öffnet sich ein neues Fenster. Mit Auswahl des Menüpunktes „Geplantes Upgrade stornieren“ kann das Upgrade abgebrochen werden. Vor nervigen Popup-Nachrichten ist man danach aber nicht mehr sicher.
Windows 10 noch 100 Tage kostenlos verfügbar
Am Dienstag, 19. April 2016, sind es noch exakt 100 Tage, an denen das Betriebssystem Windows 10 für qualifizierte NutzerInnen kostenlos verfügbar ist. Danach muss eine Lizenz käuflich erworben werden. Da Microsoft ein großes Interesse daran zeigt, Windows 10 mit allen Mitteln möglichst weit zu verbreiten, darf daran gezweifelt werden, ob nach Ablauf dieser Frist ein Update mehr als einen symbolischen Betrag kosten wird. Wer also ein Upgrade in Erwägung zieht, sollte dies innerhalb dieser Frist tun. Voraussetzung ist dafür eine gültige Lizenz von Windows 7 oder Windows 8.1, diese wird dann in eine entsprechende Edition von Windows 10 umgewandelt. Volumenlizenzen sind hiervon aber ausgeschlossen.