reBuy ist ein An- und Verkaufsshop im Internet. User können hier Produkte aus unterschiedlichen Kategorien kaufen oder verkaufen, dabei gewährt der Anbieter eine 18-monatige Funktionsgewährleistung. Wir haben einen Kauf bei reBuy getätigt, bei dem Gebrauchtsoftware erworben werden sollte.
Lizenzschlüssel von Office 2013 Prof. bereits aktiviert und an Microsoft-Konto gebunden
Über den Newsletter von reBuy, der speziell auf Kundenprofile zugeschnitten ist, wurden wir auf Lizenzen von Office 2013 Professional (gebraucht) aufmerksam und entschieden uns für einen Kauf. Der Artikel wurde in doppelter Ausführung am 12. Mai 2016 bestellt. Am 13. Mai 2016 treffen besagte Exemplare bei uns ein und werden auf Echtheit geprüft. Die Software ist zwar Original-Software, allerdings sind beide Lizenzschlüssel bereits aktiviert und an ein anderes Microsoft-Konto gebunden – die Software ist somit wertlos.
Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar, für reBuy offenbar keine Besonderheit
Auf Nachfrage erhält eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens eine E-Mail von reBuy (siehe Bild unten), dass es bei Gebrauchtsoftware passieren kann, dass die Lizenzschlüssel bereits eingelöst sind und die Software deshalb nicht genutzt werden kann. Wir sind verwundert, dass es für reBuy offenbar keine Überraschung zu sein scheint, wenn Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist. Wir wissen aber, dass es auch anders geht. Nicht nur mit einer Echtheitsprüfung kann der An- und Verkauf von einwandfreier Ware gesichert werden, sondern auch durch eine Prüfung der Lizenzierung von Gebrauchtsoftware. Es ist ein Leichtes, zu prüfen, ob die Lizenz bereits aktiviert worden ist. Es kann nicht sein, dass Gebrauchtsoftware ungeprüft in den Handel gelangt – und das sogar erneut, obwohl die Software retourniert wurde.
Artikel sollen nie retourniert worden sein – Faktenlage widerlegt diese Behauptung
Im Anschluss reklamierten wir die Ware bei reBuy und schickten diese zurück. Zwei Wochen vergehen, reBuy meldet sich nicht. Dann wird seitens reBuy behauptet, dass die Rücksendung niemals angekommen sei. Dabei liegt uns zu diesem Zeitpunkt bereits die E-Mail mit der Bestätigung des Erhalts der Retoure vor (siehe Bild unten).
Keine Gutschrift ohne eidesstattliche Versicherung erhalten
Auch über die Sendungsverfolgung des Logistikunternehmens DHL ist ersichtlich, dass die Ware bei reBuy eingetroffen sein muss. Trotzdem kann bei reBuy niemand das Paket finden. Erst nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (siehe Bild unten) am 21.6.2016 wird zugestimmt, dass wir eine Gutschrift erhalten. Abermals zwei Wochen vergehen, aber es wird kein Geld gutgeschrieben.
Newsletter bietet erneut Office-Software an, wir bestellen wieder
In der Zwischenzeit erhalten wir aber einen weiteren Newsletter, wieder werden hier zwei Exemplare von Office 2013 Professional zum Kauf angeboten. Auch dieses Mal kaufen wir. Nach der Bestellung erreicht uns eine E-Mail: Der Versand könne erst dann vorgenommen werden, wenn der Betrag von 0,00 Euro (!) an die angegebene Bankverbindung überwiesen werde. Auf telefonische Rückfrage bestätigt reBuy, dass aufgrund der vorangegangenen Bestellung ein Guthaben bestehe und die Ware sofort in den Versand gehe.
Ware trifft ein und wir trauen unseren Augen kaum!
Am 11. Juli 2016 erreicht uns schließlich das entsprechende Paket von reBuy. Wir müssen feststellen, dass es sich dabei um die identische Software handelt, die wir bereits zuvor erhalten hatten: die Seriennummern auf der Verpackung stimmen mit denen der ersten Lieferung überein. Dass diese Lizenzen wertlos sind, hatten wir ja bereits zwei Monate vorher festgestellt.
Was läuft schief bei reBuy?
ReBuy hatte aufgrund der von uns getätigten Retoure Kenntnis davon, dass die beiden Exemplare nicht aktivierbar sind – das geht auch aus einem Antwortschreiben zur ersten Retoure hervor. Trotzdem gelangen diese Exemplare von Microsoft Office 2013 Professional wieder in den Verkauf.
Qualitätskontrolle und interne Kommunikation scheinen mangelhaft
Bei unseren beiden Käufen gab es offenbar interne Probleme bei der Qualitätskontrolle und der Kommunikation. Außerdem wirkt es so, als sei der Händler nicht mit der Materie Gebrauchtsoftware vertraut. Deshalb unsere Empfehlung: Kaufen Sie Gebrauchtsoftware nur bei Händlern, die über ein entsprechendes Fachwissen und eine langjährige Erfahrung verfügen. So sparen Sie nicht nur viel Zeit, sondern im schlimmsten Fall auch Geld.
Der vorliegende Fall ist deshalb ärgerlich, weil dadurch der Ruf der Gebrauchtsoftware-Händler im Allgemeinen geschädigt wird. Dennoch: Normalerweise gibt es keinen Grund, Gebrauchtsoftware zu meiden. Unsere Empfehlung: Bei sensibler Ware, wie es Lizenzen sind, sollte beim Spezialisten und nicht im „Gemischtwarenladen“ gekauft werden. Hier können Sie auf einwandfreie Original-Ware, eine rechtssichere Lizenzierung und ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis vertrauen und dem nächsten Lizenz-Audit gelassen entgegensehen.
Hallo Herr Schlößer,
vielen Dank für die Umfangreiche Antwort 🙂
Eine Frage diesbezüglich habe ich aber noch. Mit Office 2013 wurden die Lizenzen ja an Rechner und Accounts gebunden.
Die Bindung an Rechner wurde nachträglich wieder abgeschafft, aber bezüglich der Bindung an Accounts habe ich keine Informationen gefunden.
Kann man über den PID wo man die PKC hinschickt die Bindung umschreiben lassen oder ist die einmal aktivierte PKC ohne den dazugehörigen Account nichts mehr wert?
Wie machen Sie das bei 2ndsoft?
MfG
Irrelephant
Oh shit vor kurzem auch gebrauchts Software bei denen gekauft … auf anraten eines It´lers.
Wie kann ich denn prüfen ob die Software legal ist bzw an einen Account gebunden ist?
Mir fällt da nur der PID von MS ein!
Hallo Irrelephant,
danke für die Rückmeldung zu meinem Artikel.
Zunächst bitte nicht in Panik verfallen. 🙂
Zwar haben wir Fälschungen über reBuy bezogen, das bedeutet aber nicht, das alle Produkte gefälscht sein müssen.
Nun aber zur eigentlichen Frage: Wie lässt es sich prüfen, ob es sich um Originalware handelt?
Hier haben Sie mehrere Möglichkeiten:
1. Der von Ihnen erwähnte Produktidentifikationsservice (PID) von Microsoft – hier senden Sie den Artikel ein und erhalten schriftliches Feedback zur Echtheit. Ist die Software echt, erhalten Sie diese zurück, Fälschungen behält Microsoft ein. Die Seite des PID finden Sie hier: https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/pidservice.aspx
2. Entspricht der Lieferumfang dem ursprünglichen Lieferumfang des Artikels? Sind zum Original-Lieferumfang zählende Installationsmedien, ein Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity / CoA), die Produktverpackung und sonstiges Zubehör verschickt worden? Bei Fälschungen ist dies oftmals nicht der Fall. Außerdem hält eine Lizenz einem Audit nur dann stand, wenn der Lieferumfang komplett ist. Deshalb ist es auch nicht ratsam, echte Gebrauchtsoftware zu erwerben, bei der bestimmtes Zubehör fehlt.
3. Sicherheitsmerkmale prüfen. Dabei hilft die Microsoft-Seite „How to tell“ – hier sind einige Beispiele aufgelistet (auch bebildert), mit denen Sie die Echtheit Ihrer Software prüfen können. Die deutschsprachige „How to tell“-Seite von Microsoft, die sich mit Standardsoftware befasst, finden Sie hier: https://www.microsoft.com/de-de/howtotell/Software.aspx?tab=PackagedSoftwareTab
4. Auch der Preis kann Rückschlüsse zulassen. Ist die Software weit entfernt vom üblichen Preis, kann es sich um Fälschungen handeln. Oft wird Software auch sehr günstig angeboten, wenn der Key mehrfach verkauft wird (etwa nur via E-Mail) oder wenn der Lieferumfang unvollständig ist (denn auch dann wäre es keine ordentliche Lizenz, die bei einem Audit nachlizenziert werden müsste). Allerdings gibt es auch Original-Software zu günstigen Preisen – etwa aus Insolvenzen. Der Preis allein ist deshalb immer nur ein Indikator.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.
Beste Grüße und noch einen schönen Tag
Thomas Schlößer
Redaktion gebrauchtesoftware.de