Gebrauchtsoftware: Branche blickt in rosige Zukunft

Bild: Gebrauchte Software von Adobe | © 2ndsoft GmbH
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Marktforschungsinstitute schätzen das europäische Marktvolumen beim Handel mit Gebrauchtsoftware auf rund 8,8 Milliarden Euro – die Branche hat ihr Umsatzmaximum noch nicht erreicht, befindet sich im kontinuierlichen Wachstum. Aktuell bestätigen viele Händler, dass ein deutlicher Aufwind in der Branche zu verzeichnen sei. Immer mehr Unternehmen wählen Gebrauchtsoftware – sie ist bei seriösen Händlern absolut rechtssicher und bietet enormes Einsparpotenzial. Auch kann sich bewusst für ältere und bewährte Softwareversionen entschieden werden. Dass sich immer mehr Unternehmen für Gebrauchtsoftware entscheiden, liegt insbesondere an zwei Ursachen begründet: Das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom Juli 2012 und die Tatsache, dass sich viele Unternehmen statt aktueller Softwareversionen oder Mietlizenzen aus logistischen und / oder aus finanziellen Gründen für die smarte Alternative Gebrauchtsoftware entscheiden.

Bewusstsein für Rechtssicherheit und Vorteile von Gebrauchtsoftware gestärkt

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2012 hat bei vielen Unternehmen für Aufklärung gesorgt. Grundsätzlich sei der Handel mit gebrauchter Software und Volumenlizenzen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, heißt es darin. Für viele Unternehmen, die bis dahin Zweifel an der Rechtssicherheit des Gebrauchtsoftwarehandels hegten, war das Urteil offenbar eine Art Startschuss zum Handeln. Durch das Urteil wurde bei vielen Unternehmen auch das Bewusstsein für die Alternative Gebrauchtsoftware geweckt, die zuvor nicht immer oder nur schwach wahrgenommen wurde. Viele Händler bestätigen eine Umsatzsteigerung seit Verkündung des EuGH-Urteils, von der die gesamte Branche langfristig profitieren dürfte.

Dirk Lynen, Geschäftsführer der auf Gebrauchtsoftware spezialisierten 2ndsoft GmbH:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bringt Händlern und Endkunden Rechtssicherheit und eine solide Grundlage, Gebrauchtsoftware kaufen und verkaufen zu können. Es ist begrüßenswert, dass ein solches Urteil gefallen ist.“

Kaufen statt Mieten – Gebrauchtsoftware attraktive Alternative zu Mietlizenzen

Viele große Softwarefirmen haben ihr Geschäftsmodell umstrukturiert, darunter beispielsweise Adobe und Microsoft. Das Augenmerk liegt jetzt verstärkt auf Mietlizenzen: Unternehmen kaufen Software hier nicht, sondern erhalten gegen Zahlung einer monatlichen bzw. jährlichen Gebühr die Nutzungsrechte an einer Anwendung. Cloud-Dienste mit automatischen Updates stehen hier im Vordergrund. Auch wenn Mietlizenzen in der Theorie verlockend klingen, sind sie in der Praxis für viele Unternehmen nachteilhaft. Denn mit automatischen Versionsupdates ist es oftmals nicht möglich, Vorgängerversionen zu nutzen. Das ist insbesondere dann kritisch, wenn ein Unternehmen auf eine bestimmte Softwareversion angewiesen ist oder ausgelieferte Updates fehlerbehaftet sind. Fehlerhafte Updates und Aktualisierungen, die genutzte Features maßgeblich ändern oder sogar entfernen, können Unternehmen vor große logistische und finanzielle Schwierigkeiten stellen. Hinzu kommt der Umstand, dass sehr viele Unternehmen Computer mit älteren Betriebssystemen nutzen, die von neuerer Software eventuell nicht mehr unterstützt werden. Im Laufe der Zeit ist das Mieten von Software auch dadurch teurer als der einmalige Kauf.

Woher beziehen seriöse Händler ihre Ware?

Seriöse Gebrauchtsoftwarehändler beziehen ihre Ware beispielsweise von Unternehmen, die auf neue Softwareversionen umgestiegen sind. Lizenzen können auch frei werden, wenn Unternehmen Stellen abbauen oder Insolvenz anmelden. Ein sehr geringer Teil stammt auch von privaten Verkäufern. Gebrauchtsoftwarehändler prüfen den Wareneingang und stellen sicher, dass es sich um Original-Software handelt, deren Lizenz auch übertragen werden kann und darf. Seriöse Anbieter werden Software ausschließlich im ursprünglichen Auslieferungszustand – also mit gesamtem Lieferumfang – anbieten. Bei Volumenlizenzen ist ein transparenter Lizenztransfer erforderlich, der durch den Händler geleitet wird.

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