Nach der Stellungnahme des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Yves Bot vom 24. April 2012 (Az.: C 128/11) wurde heute das Urteil erlassen. Die große Kammer des EuGH stellt fest, dass gebrauchte Software-Lizenzen generell weiterverkauft werden dürfen. Der Erschöpfungsgrundsatz, also die rechtliche Grundlage für die Verkehrsfähigkeit von gebrauchten Lizenzen, gilt nicht nur dann, …
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