7. Oktober 2011 –
Die Firma Stop-Computer GmbH unterlag dem Softwarehersteller Microsoft in einem Rechtstreit um den Vertrieb sogenannter „Recovery“-Versionen von Windows 2000.
Von Firmen, die mit gebrauchten Computern handeln, hatte die Beklagte Recovery-CDs mit der Software „Windows 2000“ sowie von den Computern abgelöste Echtheitszertifikate erworben. Die Zertifikate brachte sie an den Recovery-CDs an und verkaufte sie weiter. Microsoft klagte dagegen, dass damit Datenträger mit Echtheitszertifikaten verkauft wurden, die ursprünglich nicht aus demselben Paket (Computer mit Sicherungs-CD) stammten.
Die obersten Richter am Bundesgerichtshof (BGH) bestätigten am Donnerstag in Karlsruhe die Entscheidung der Vorinstanzen (Az.: I ZR 6/10) und wiesen somit die Revision des Händlers ab.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesgerichtshof und zum Beispiel bei zdnet oder im Handelsblatt.